Universität Hildesheim
Stiftung des öffentlichen Rechts
Im Institut für Evangelische Theologie des Fachbereichs 1 (Erziehungs- und Sozialwissenschaften) ist zum 01.10.2026 eine
zu besetzen.
Das Forschungsprofil der Universität Hildesheim umfasst drei Profilfelder, in denen Wissenschaftler*innen mit sich ergänzenden Forschungsinteressen über Disziplingrenzen hinweg an der Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen arbeiten: „Bildung und gesellschaftliche Teilhabe“, „Ästhetische Praxis“ und „KI im Alltag“. Weitere Informationen zu den Profilfeldern finden Sie unter http://www.uni-hildesheim.de/forschung/forschungsprofil.
Die Professur vertritt das Fach Religionspädagogik mit einem Schwerpunkt im Bereich „Religiöse Bildung in der pluralen Gesellschaft“. Die Lehramtsausbildung soll durch die Professur sowohl in der Forschung wie auch in der Lehre gestärkt werden, dabei liegt neben Fragen religiöser Bildung in ihrer Breite ein besonderer Fokus auf dem neu eingerichteten Schulfach Christlicher Religionsunterricht in Niedersachsen (CRU). Gewünscht ist, dass sich die Professur in Forschung und Lehre intensiv mit dem neu eingeführten Christlichen Religionsunterricht in Niedersachsen befasst. Die Professur soll Themen wie konfessionelle, religiöse und weltanschauliche Pluralität, Positionalität und Dialogizität in der Gegenwartsgesellschaft sowie ihre didaktischen und bildungsbezogenen Dimensionen in Forschung und Lehre empirisch und/oder hermeneutisch profiliert bearbeiten. Der Standort Hildesheim profitiert davon, dass beide christliche Theologien an der Universität vertreten sind. Eine intensive Kooperation innerhalb der Theologien sowie innerhalb der Universität wird erwartet, ebenso die Beteiligung an akademischer Selbstverwaltung und die Mitarbeit an der (Weiter-)Entwicklung der Curricula des Studiengangs sowie der Hochschuldidaktik angesichts des neuen CRU.
Ein Forschungskonzept, das auch die Bezüge Ihrer künftigen Forschungsaktivitäten zu dem Profilfeld „Bildung und gesellschaftliche Teilhabe“ aufzeigt, soll mit der Bewerbung vorgelegt werden.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 25 ff. des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG). Für im Nicht-EU-Ausland erworbene Hochschulabschlüsse ist zur Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen zwingend eine Zeugnisbewertung der ZAB vorzulegen (siehe hierzu www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen).
Die Universität Hildesheim legt Wert auf Gender- und Diversitykompetenz. Bewerber*innen verfügen über die erforderlichen Sozial- und Führungskompetenzen.
Die Universität Hildesheim will die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern besonders fördern. Sie strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerbungen von Bewerber*innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für Fragen steht Ihnen Dekanin Prof. Dr. Janna Teltemann unter der Tel.: 05121/883-10722 oder per E-Mail: telteman@uni-hildesheim.de gern zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und Urkunden, Aufstellungen der bisherigen Lehrtätigkeiten, Publikationsliste, Lehrkonzept, Forschungskonzept mit Bezug zum Profilfeld „Bildung und gesellschaftliche Teilhabe“, ggf. Auflistung der eingeworbenen Drittmittel sowie Kurzbeschreibung durchgeführter Projekte) über unser Karriereportal (siehe unten) bis zum 30.09.2025.